Wenn es um Nachhaltigkeit geht, hat die Druckbranche seit vielen Jahren eine Vorreiterrolle in der deutschen Wirtschaft. Dabei zeigt sich: Umwelt- und klimafreundliches Arbeiten zahlt sich auch für Betriebe aus.
Denn bei der professionellen Suche nach „Energiefressern“ im Unternehmen werden Prozesse analysiert, Produktionswege geprüft und Ressourcenverbräuche hinterfragt. Im Resultat führt das häufig zu effizienterem Arbeiten, zu Materialeinsparungen, der Vermeidung von Fehlern und damit zur Senkung interner Kosten.
Der bvdm und vor allem seine acht Landesverbände unterstützen ihre Mitglieder aktiv auf dem Weg in die umweltfreundliche Produktion. Gleichzeitig setzt er sich in Deutschland und Europa dafür ein, dass Vorschriften, Gesetze oder Zertifizierungsanforderungen die wirtschaftlichen Aspekte unternehmerischen Handelns ausreichend berücksichtigen. Denn Umweltschutz in der Druck- und Medienindustrie gelingt nur dann, wenn er auch wirtschaftlich umgesetzt werden kann.
Die Antragstellung mit dem Blauen Engel DE-UZ 195 erfordert zunächst eine ausgiebige Recherche, welche Einsatzstoffe für die Herstellung von Druckerzeugnissen nach dem Kriterienkatalog zugelassen sind. Hierfür hat die zuständige Prüfinstanz RAL gGmbH nun Positivlisten für zugelassene Druckfarben und Papiere veröffentlicht, die gestellte Kriterien zum Teil bereits nachweislich einhalten und als Orientierung dienen können. Diese Listen werden fortlaufend aktualisiert und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Zwei neue Bundesförderrichtlinien wurden aufgelegt – die für den klimafreundlichen Neubau (KNK) und die für effiziente Gebäude (BEG). Darin sind auch zahlreiche Förderprogramme von Einzelmaßnahmen bei der Sanierung von Gebäuden enthalten, die dauerhaft Energiekosten ein-sparen und damit das Klima schützen.
Am 9. Dezember 2022 wurde die neue Richtlinie für den Umweltbonus zur Förderung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben veröffentlicht. Damit wurden zum 1. Januar 2023 die Fördersätze reduziert; ab 1. September 2023 entfällt die Förderung für gewerbliche Nutzer komplett.
In der letzten Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2022 wurde kurzfristig die Lebensmittelbedarfsgegenständeverordnung sowie eine Entschließung nach dem französischen Vorbild vorzugehen und mineralölhaltige Druckfarben zu verbieten auf die Tagesordnung gesetzt. Erfreulicherweise hat eine konzertierte Aktion der Verbände Druck und Medien gemeinsam mit weiteren Fachverbänden auch dazu geführt, dass die Verordnung mehrheitlich von den Bundesländern abgelehnt wurde.
Frankreich hat im Mai 2022 eine Verordnung veröffentlicht, die den Einsatz von Mineralölbestandteilen in allen Druckfarben in zwei Schritten verbietet. Druckereien, die den französischen Markt beliefern, müssen sicherstellen, dass sie die Vorgaben einhalten. Gleichzeitig mahnen die französischen Druckereien mit
einer Presseerklärung, dass eine Einhaltung nicht möglich ist.