Entwicklungen zu Chromtrioxid
Anlass für die Entscheidung des Gerichts war eine Klage des Europäischen Parlaments gegen die Europäische Kommission. Anwender wie Tiefdruck- und Prägedruckbetriebe, die Chromtrioxid im Rahmen der CTAC-Autorisierung verwenden, dürfen dies vorerst unter den bekannten Sicherheitsauflagen weiter tun. Die Zulassung gilt nach dem Urteil jedoch längstens bis zum 20. April 2024 bzw. bis zu einer bis dahin noch zu treffenden Entscheidung der EU-Kommission.
Neben der CTAC-Autorisierung wurde im Frühjahr 2021 ein weiterer Zulassungsantrag bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) durch den Hersteller K.Walter eingereicht. Dieser ChromeXtend-Autorisierungsantrag ist von der aktuellen Entscheidung des EuGH nicht direkt betroffen. Über den ChromXtend-Autorisierungsantrag will der zuständige EU-Ausschuss Ende Juni 2023 beraten und gegebenenfalls abstimmen.
Der Zulassungsantrag ChromeXtend deckt die Verwendung von Chromtrioxid für horizontale Chromanlagen im Tiefdruck- und Prägebereich ab und soll den Anwendern gemäß der ECHA-Empfehlung für einen Überprüfungszeitraum (sogenannte Review-Periode) bis ca. Ende 2032 Planungs- und Produktionssicherheit geben. (bvdm)
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