bvdm gibt Stellungnahme zur geplanten französischen Druckfarbenverordnung ab
Berlin, 02.03.2022. Frankreich hat einen Verordnungsentwurf für das Einsatzverbot von bestimmten Mineralölbestandteilen in Druckfarben, die für den öffentlichen Gebrauch vorgesehen sind, für die TRIS-Notifizierung 2022/4/F vorgelegt. Das Gesetz würde neben französischen Druckereien auch die grenznahen Lieferanten von Druckerzeugnissen betreffen. Der bvdm beteiligt sich an der öffentlichen EU-Konsultation und äußert sich kritisch zu dem französischen Vorstoß. Er verdeutlicht in seiner Stellungnahme gegenüber den Ministerien für Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft die Brisanz des Gesetzes für den freien Warenverkehr.
Frankreich hat im Rahmen des TRIS-Verfahrens einen Verordnungsentwurf zum Verbot des Einsatzes von mineralölhaltigen Druckfarben notifiziert. Während der TRIS-Notifizierung können andere Mitgliedsstaaten ihre Bedenken über mögliche Auswirkungen einer Verordnung auf den EU-Binnenmarkt äußern. Solange diese Notifizierung läuft, darf Frankreich nicht gesetzgeberisch tätig werden (sog. Stillhaltefrist). Die Stillhaltefrist endet am 7. April 2022.
Das Gesetz würde zwar in erster Linie französischen Druckereien betreffen, aber gerade die grenznahen Lieferanten von Drucksachen könnten von der Verordnung erheblich betroffen werden.
Gegenüber den Ministerien hat der bvdm die Auswirkungen auf den funktionierenden und freien europäischen Warenverkehr als erheblich eingeschränkt kritisiert. Zudem haben wir die diversen technischen Schwierigkeiten mit den geforderten Grenzwerten dezidiert hervorgehoben. Die Stellungnahme erhalten Sie bei Ihrem Landesverband oder können Sie auf der bvdm-Webseite unter www.bvdm-online.de/themen/umwelt/positionen/ einsehen.
- Das Einsatzverbot soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten
- Es gilt für alle Druckfarbentechnologien und damit hergestellten Druckprodukte. Es wird nicht zwischen den betroffenen Produkten (Verpackungen/grafische Erzeugnisse) und verwendeten Materialien (Papier, Kunststoffe, ...) bzw. den Drucktechnologien unterschieden.
- Der Geltungsbereich umfasst sowohl MOAH als auch MOSH C16 bis C35 in der Druckfarbe.
- Die Grenzwerte beziehen sich auf das Gewicht in der Druckfarbe (nicht auf Druckerzeugnisse) und sollen in zwei Schritten eingeführt (2023, 2025) werden:
| MOAH (1?7 Ringe) | 0,1 % (2023) | 1 ppb (3-7 Ringe) (2025)
Der Verordnungsentwurf kann auf der Seite der EU-Kommission abgerufen werden: ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/en/search/
Über den weiteren Verlauf halten wir Sie auf dem Laufenden. (bvdm)