Entwaldungsfreie Druckprodukte
Bestimmte Produkte, die auf Basis von Holz hergestellt werden, sollen nach der EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation – EUDR) künftig nur noch in der EU in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.
Der BVDM teilt das Ziel der Verordnung, die globalen Naturwälder zu schützen und setzt sich für eine praxisnahe Umsetzung der EUDR ein, um gerade kleinere und mittlere Unternehmen vor überbordender Bürokratie zu schützen und Arbeitsplätze in der Druckbranche zu erhalten.
Aktuelle Entwicklungen: Änderung und Verschiebung der EUDR
Die EU-Kommission hat am 4. Mai 2026 ein Paket zur Revision der EUDR vorgestellt. Die Pressemitteilung dazu finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_26_941. Der BVDM wird die vorgeschlagenen Änderungen und Umsetzungshinweise im Detail prüfen und sich in dem jetzt anlaufenden Konsultationsverfahren dafür einsetzen, Bürokratie weiter abzubauen und eine noch klarere Konzentration auf den Beginn der Lieferketten zu erreichen.
Ende Dezember 2025 waren nach langem Hin und Her eine Verschiebung der EUDR, die Herausnahme vieler Druckprodukte aus der Verordnung sowie deutliche Entlastungen von Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette beschlossen worden. Teil der Änderungen war auch die Pflicht zur Revision der EUDR bis Ende April 2026. Die geänderte EUDR tritt ab 30. Dezember 2026 für mittlere und Großunternehmen und ab 30. Juni 2027 für kleine Erstinverkehrbringer in Kraft.
Positionen
Positionen
Im Rahmen des bis Ende April 2026 laufenden Revisionsprozesses der EUDR hat der BVDM eine Stellungnahme bei der EU‑Kommission eingereicht. Darin fordert er eine konsequente Entlastung der nachgelagerten Lieferkette, sowie einen weitreichenden Abbau von unnötiger Bürokratie.

Statement des BVDM zur Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung
Gemeinsam mit Verbänden anderer von der EU- Entwaldungsverordnung erfasster Branchen hat sich Intergraf in einem Aufruf an die EU-Kommission gewandt und den Aufschub der EUDR um ein Jahr für alle Unternehmen gefordert. Die von der Kommission vorgelegten Änderungen waren erheblich und erforderten ausreichend Zeit, damit Interessengruppen, politische Entscheidungsträger und Mitgliedstaaten sie analysieren und diskutieren können. Angesichts der zu dieser Zeit geltenden Frist bis zum 30. Dezember 2025 war dies jedoch kaum umsetzbar. Die Verbände forderten daher die Europäische Kommission nachdrücklich auf, einen „Stop-the-Clock“-Mechanismus einzuführen, der es den politischen Entscheidungsträgern ermöglicht, die Auswirkungen und die Umsetzung der Verordnung angemessen und umfassend zu bewerten. Eine solche Neubewertung sollte darauf abzielen, echte Vereinfachungsmaßnahmen zu identifizieren und die Verpflichtungen der EUDR wirklich umsetzbar zu machen.

Stop the clock: Statement des BVDM zur EU-Entwaldungsverordnung zum download

Gemeinsamer Aufruf von der EUDR erfasster Branchen zum download
Informationen zur Umsetzung
Informationen zur Umsetzung
Der BVDM unterstützt den im Rahmen der Initiative Online Print e.V. (IOP) entwickelten Branchenstandard „EUDR-X“ für die automatisierte Weitergabe von Informationen im Rahmen der EUDR. Es handelt sich um einen kostenfreien, offenen Datenstandard, der von Praktikern der Druckbranche entwickelt wurde und der sich nahtlos in bestehende Systeme integrieren lässt. Informationen zum EUDR‑X-Standard (VERSION 2.0.1) können auf der Internetseite der IOP: https://initiative-online-print.de/brancheninitiativen/ abgerufen werden.
Zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) haben die Verbände entlang der Wertschöpfungskette Druckerzeugnisse einen branchenübergreifenden Ansatz zur möglichst bürokratiearmen Umsetzung der EUDR entwickelt. Das Branchenmodell wurde im Sommer 2025 dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), vorgestellt und fand dort positive Resonanz. Zusätzlich begleiten die Verbände den EUDR-Prozess auf Bundes- und EU-Ebene weiterhin und setzen sich aktiv für weitere Erleichterungen ein.

Pool-Modell zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zum dowload
Sieben europäische Dachverbände der Wertschöpfungskette Druck haben eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, um Missverständnisse über die Rolle von Geolokalisierungsdaten bei der Einhaltung der EU-Verordnung 2023/1115 gegen Entwaldung (EU Deforestation Regulation – EUDR) auszuräumen. Diese Erklärung soll Druckereien in der Kommunikation mit Kunden unterstützen und klarstellen, dass die Weitergabe von Geolokalisierungsdaten in der EU-Wertschöpfungskette für die Einhaltung der EUDR nicht erforderlich ist.

Klarstellung zur Relevanz von Geolokalisierungsdaten im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Clarifying the role of geolocation data in EUDR compliance
Die EU-Kommission hat eine universelle, einheitliche Referenznummer veröffentlicht, die für in den Übergangszeitraum fallende Erzeugnisse verwendet werden kann. Diese kann dann in der zur Ausfuhr oder Wiedereinfuhr eingereichten Zollanmeldung verwendet werden. Davon erfasst sind Produkte, die erstmals während der Übergangszeit (d. h. dem Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten der Verordnung (29. Juni 2023) und ihrem Inkrafttreten) in der EU in Verkehr gebracht wurden. Diese universelle Referenznummer lautet: 99EU9999999999
Mehr dazu erfahren Sie im Schreiben der Kommission: https://circabc.europa.eu/ui/group/34861680-e799-4d7c-bbad-da83c45da458/library/675e95ab-da32-45fb-8538-11eb0ccc586a/details
Der BVDM hat am 13. August 2025 in der Online-Informationsveranstaltung „infoKompakt „Entwaldungsfreie Druckprodukte – Update August 2025“ gemeinsam mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) über die Umsetzung der Entwaldungsverordnung in der Wertschöpfungskette Druck informiert. Ferner haben zwei Software-Anbieter Osapiens und Verso ihre Lösungen für Unternehmen vorgestellt.
Die Präsentationen des BVDM und der BLE zum download

Einführung in die EU DeforestationRegulation (EUDR) /EU-Entwaldungs-Verordnung

Umsetzung der EU Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Softwareanbieter zur Umsetzung der EUDR stellen sich vor

Die EUDR umsetzen - So kann Software die Druckindustrie dabei unterstützen

EUDR-Compliance in der Papierbranche umsetzen mit osapiens

EUDR - Prozessablauf in printplus Druck

EUDR-Branchenlösung für die Print- und Verlagsbranche mit GTS-RADIX Tree

Intergraf guidance EUDR (V2)
Nur für Mitglieder. Bitte loggen Sie sich hier ein, um den englischen Leitfaden von Intergraf herunterzuladen.
Download für alle Mitglieder der Verbände Druck und Medien über den internen Bereich Ihres Landesverbandes.

Intergraf Leitfaden Entwaldung (V2)
Nur für Mitglieder. Bitte loggen Sie sich hier ein, um die deutsche Übersetzung des Leitfadens von Intergraf herunterzuladen.
Download für alle Mitglieder der Verbände Druck und Medien über den internen Bereich Ihres Landesverbandes.
Weitere Informationen – Links
EU-Verordnung: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1115/2025-12-26
FAQ der EU-KOM (neue Fassung Mai 2026): https://environment.ec.europa.eu/publications/faq-eudr-implementation_en
Leitlinien der EU-Kommission (neue Fassung Mai 2026): https://green-forum.ec.europa.eu/publications/guidance-document-regulation-eu-20231115-deforestation-free-products_en
Informationsseite der EU-Kommission: https://green-business.ec.europa.eu/deforestation-regulation-implementation_en
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): https://www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/Lieferketten_node.html
EUDR-Infoseite von Intergraf: https://www.intergraf.eu/policy/environment/eudr
EUDR‑X-Standard (VERSION 2.1.0): https://initiative-online-print.de/brancheninitiativen/
Stakeholderforum Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): https://www.bmel.de/DE/themen/wald/waelder-weltweit/stakeholderforum-entwaldungsfreie-lieferketten.html






