Umweltwerbung unter EmpCo und UWG

Unternehmen der Druck- und Medienbranche und ihre Kunden wollen ihr Engagement für Umwelt- und Klimaschutz sichtbar machen und geraten dabei zunehmend unter rechtlichen Druck. 

Mit der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel 2024/825 (sog. „EmpCo-Richtlinie“) und ihrer Umsetzung in das dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gelten ab 27. September 2026 neue, weitreichende Anforderungen an Umweltkommunikation. Der BVDM hat das Gesetzgebungsverfahren von Beginn an juristisch und politisch begleitet: mit eigenen Stellungnahmen, gemeinsamen Verbändepositionen und direktem Engagement im parlamentarischen Verfahren. Unser Ziel ist eine praxisgerechte Ausgestaltung, die glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation ermöglicht, ohne Unternehmen unnötig zu belasten.

Aktuelle Entwicklungen

Die EmpCo-Richtlinie ist Teil des europäischen Green Deals. Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland folgende neue Regeln:

  • Strengere Anforderungen an Umweltaussagen: Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sind nur noch zulässig, wenn sie durch eine anerkannte hervorragende Umweltleistung — etwa den Blauen Engel oder das EU-Umweltzeichen — nachgewiesen werden können.
  • Zertifizierungspflicht für Nachhaltigkeitssiegel: Siegel müssen künftig auf einem öffentlich nachvollziehbaren Zertifizierungssystem basieren — andernfalls gelten sie als irreführend.
  • Verbot von produktbezogenen Kompensationsaussagen: Aussagen wie „klimaneutral gedruckt“ sind verboten, soweit sie sich allein auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen stützen.

Für die Druck- und Medienbranche stehen damit bewährte Branchenlösungen auf dem Prüfstand. Darauf stellt sich auch die Klimainitiative der Verbände Druck und Medien ein.

Positionen

Der BVDM begrüßt das Ziel, Umweltwerbung transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Gleichzeitig warnen wir vor überschießender Regulierung, die zu Greenhushing führt: Unternehmen, die aus Sorge vor Abmahnungen ihr Umweltengagement gar nicht mehr kommunizieren. Viele Betriebe der Druck- und Medienbranche haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen — diese Leistungen müssen sichtbar bleiben dürfen.

Seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens hat sich der BVDM aktiv eingebracht. Unsere zentralen Forderungen:

  • Strenge 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie — kein „Gold-Plating“ durch nationale Zusatzanforderungen.
  • Anwendung der neuen Regeln nur im B2C-Bereich (gegenüber Verbraucher*innen), nicht im B2B-Verhältnis.
  • Anerkennung hochwertiger branchenspezifischer Nachhaltigkeitssiegel, insbesondere der Klimainitiative der Druck- und Medienverbände.
  • Verhältnismäßige Prüfintervalle für Zertifizierungssysteme — keine jährliche Überprüfungspflicht.
  • Angemessene Übergangsregelungen und Abverkaufsfristen für bereits produzierte Waren, Verpackungen und Druckerzeugnisse.

Besonders dringlich ist das Thema Übergangsregelungen: Verpackungen und Druckerzeugnisse werden bis zu 18 Monate oder länger im Voraus produziert. Eine Vernichtung von Waren, die lediglich nicht-konforme Umweltlabel tragen, wäre ökologisch wie wirtschaftlich unverhältnismäßig — und würde das eigentliche Ziel der Richtlinie konterkarieren.


Informationen zur Umsetzung

Der BVDM hat das Gesetzgebungsverfahren auf allen Stufen begleitet:

März 2026: Neue Anforderungen an Umweltaussagen

Ab dem 27. September 2026 gelten neue Anforderungen an Umweltaussagen in der Werbung. Was das konkret für Druckereien bedeutet – ob bei der eigenen Unternehmenskommunikation, bei Nachhaltigkeitssiegeln auf Druckprodukten oder beim Umgang mit Klimaneutralitätsclaims –, beantwortet unser FAQ.

Das Dokument richtet sich an Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft, die ihre Umweltkommunikation rechtzeitig auf die neuen Vorgaben aus EmpCo-Richtlinie und UWG ausrichten möchten. Es behandelt die wichtigsten Praxisfragen: von zulässigen Umweltaussagen über die Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel bis hin zum Umgang mit bereits produzierten Materialien

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Neue Anforderungen an Umweltaussagen

 
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Januar 2025: Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz

Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz — mit konkreten Forderungen zum Schutz branchenspezifischer Siegel und zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz

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März 2025: Gemeinsame Stellungnahme weiterer Wirtschaftsverbände zum BMJ-Diskussionsentwurf

Gemeinsame Stellungnahme weiterer Wirtschaftsverbände zum BMJ-Diskussionsentwurf — u. a. mit Forderung nach strikter 1:1-Umsetzung ohne zusätzliche nationale Belastungen.

Gemeinsame Stellungnahme weiterer Wirtschaftsverbände zum BMJ-Diskussionsentwurf
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Juli 2025: Stellungnahme zum Referentenentwurf gemeinsam mit ZAW und weiteren Verbänden

Stellungnahme zum Referentenentwurf gemeinsam mit  dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e. V. (ZAW) und weiteren Verbänden — u. a. mit Hinweis auf das ungeklärte Verhältnis zwischen Markenrecht und EmpCo-Richtlinie.

Stellungnahme zum Referentenentwurf gemeinsam mit ZAW und weiteren Verbänden

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Oktober 2025: Stellungnahme zum Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren

Stellungnahme zum Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren — gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden.

Stellungnahme zum Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren 

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November 2025: Verbändebrief an Mitglieder des Bundestages

Verbändebrief an Mitglieder des Bundestages — dringender Appell für Übergangsregelungen und Abverkaufsfristen für bereits produzierte Waren und Verpackungen.

Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz

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