Umweltwerbung unter EmpCo und UWG
Unternehmen der Druck- und Medienbranche und ihre Kunden wollen ihr Engagement für Umwelt- und Klimaschutz sichtbar machen und geraten dabei zunehmend unter rechtlichen Druck.
Mit der EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel 2024/825 (sog. „EmpCo-Richtlinie“) und ihrer Umsetzung in das dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gelten ab 27. September 2026 neue, weitreichende Anforderungen an Umweltkommunikation. Der BVDM hat das Gesetzgebungsverfahren von Beginn an juristisch und politisch begleitet: mit eigenen Stellungnahmen, gemeinsamen Verbändepositionen und direktem Engagement im parlamentarischen Verfahren. Unser Ziel ist eine praxisgerechte Ausgestaltung, die glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation ermöglicht, ohne Unternehmen unnötig zu belasten.
Aktuelle Entwicklungen
Die EmpCo-Richtlinie ist Teil des europäischen Green Deals. Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland folgende neue Regeln:
- Strengere Anforderungen an Umweltaussagen: Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sind nur noch zulässig, wenn sie durch eine anerkannte hervorragende Umweltleistung — etwa den Blauen Engel oder das EU-Umweltzeichen — nachgewiesen werden können.
- Zertifizierungspflicht für Nachhaltigkeitssiegel: Siegel müssen künftig auf einem öffentlich nachvollziehbaren Zertifizierungssystem basieren — andernfalls gelten sie als irreführend.
- Verbot von produktbezogenen Kompensationsaussagen: Aussagen wie „klimaneutral gedruckt“ sind verboten, soweit sie sich allein auf die Kompensation von Treibhausgasemissionen stützen.
Für die Druck- und Medienbranche stehen damit bewährte Branchenlösungen auf dem Prüfstand. Darauf stellt sich auch die Klimainitiative der Verbände Druck und Medien ein.
Positionen
Positionen
Der BVDM begrüßt das Ziel, Umweltwerbung transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Gleichzeitig warnen wir vor überschießender Regulierung, die zu Greenhushing führt: Unternehmen, die aus Sorge vor Abmahnungen ihr Umweltengagement gar nicht mehr kommunizieren. Viele Betriebe der Druck- und Medienbranche haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen — diese Leistungen müssen sichtbar bleiben dürfen.
Seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens hat sich der BVDM aktiv eingebracht. Unsere zentralen Forderungen:
- Strenge 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie — kein „Gold-Plating“ durch nationale Zusatzanforderungen.
- Anwendung der neuen Regeln nur im B2C-Bereich (gegenüber Verbraucher*innen), nicht im B2B-Verhältnis.
- Anerkennung hochwertiger branchenspezifischer Nachhaltigkeitssiegel, insbesondere der Klimainitiative der Druck- und Medienverbände.
- Verhältnismäßige Prüfintervalle für Zertifizierungssysteme — keine jährliche Überprüfungspflicht.
- Angemessene Übergangsregelungen und Abverkaufsfristen für bereits produzierte Waren, Verpackungen und Druckerzeugnisse.
Besonders dringlich ist das Thema Übergangsregelungen: Verpackungen und Druckerzeugnisse werden bis zu 18 Monate oder länger im Voraus produziert. Eine Vernichtung von Waren, die lediglich nicht-konforme Umweltlabel tragen, wäre ökologisch wie wirtschaftlich unverhältnismäßig — und würde das eigentliche Ziel der Richtlinie konterkarieren.
Informationen zur Umsetzung
Informationen zur Umsetzung
Der BVDM hat das Gesetzgebungsverfahren auf allen Stufen begleitet:
Ab dem 27. September 2026 gelten neue Anforderungen an Umweltaussagen in der Werbung. Was das konkret für Druckereien bedeutet – ob bei der eigenen Unternehmenskommunikation, bei Nachhaltigkeitssiegeln auf Druckprodukten oder beim Umgang mit Klimaneutralitätsclaims –, beantwortet unser FAQ.
Das Dokument richtet sich an Unternehmen der Druck- und Medienwirtschaft, die ihre Umweltkommunikation rechtzeitig auf die neuen Vorgaben aus EmpCo-Richtlinie und UWG ausrichten möchten. Es behandelt die wichtigsten Praxisfragen: von zulässigen Umweltaussagen über die Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel bis hin zum Umgang mit bereits produzierten Materialien

Zugriff nur für Mitglieder
Neue Anforderungen an Umweltaussagen
Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz — mit konkreten Forderungen zum Schutz branchenspezifischer Siegel und zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz
Gemeinsame Stellungnahme weiterer Wirtschaftsverbände zum BMJ-Diskussionsentwurf — u. a. mit Forderung nach strikter 1:1-Umsetzung ohne zusätzliche nationale Belastungen.

Gemeinsame Stellungnahme weiterer Wirtschaftsverbände zum BMJ-Diskussionsentwurf
Stellungnahme zum Referentenentwurf gemeinsam mit dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e. V. (ZAW) und weiteren Verbänden — u. a. mit Hinweis auf das ungeklärte Verhältnis zwischen Markenrecht und EmpCo-Richtlinie.

Stellungnahme zum Referentenentwurf gemeinsam mit ZAW und weiteren Verbänden
Stellungnahme zum Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren — gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden.

Stellungnahme zum Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren
Verbändebrief an Mitglieder des Bundestages — dringender Appell für Übergangsregelungen und Abverkaufsfristen für bereits produzierte Waren und Verpackungen.

Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz
Weiterführende Links
Weiterführende Links
FAQ der Kommission: https://commission.europa.eu/document/download/3c257883-bb2a-4dd9-a6dc-501d587bb34f_en?filename=faq-empowerting-consumers-gtd.pdfv
Klimainitiative der Verbände Druck und Medien: https://www.klima-druck.de/






