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Umweltwerbung

BVDM warnt Bundesregierung vor wirtschaftlichen Schäden und Ressourcenverschwendung

Der Bundesverband Druck und Medien e. V. (BVDM) fordert gemeinsam mit weiteren Wirtschaftsverbänden die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für angemessene Übergangs- und Abverkaufsfristen bei der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) einzusetzen. In einem gemeinsamen Schreiben an Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig warnen die Verbände vor erheblichen wirtschaftlichen und ökologischen Folgen ohne praktikable Übergangsregelungen.

Neben dem BVDM haben unter anderem der der Handelsverband Deutschland (HDE), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) sowie weitere Branchenverbände das Schreiben unterzeichnet. Anlass der gemeinsamen Verbändeinitiative ist die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht durch die UWG-Novelle, die am 27. September 2026 in Kraft tritt. Sie verschärft die Anforderungen an Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel und hat damit direkte Auswirkungen auf die Gestaltung von Druckprodukten und Verpackungen.

Aus Sicht des BVDM ist der zeitliche Rahmen für die notwendige Umstellung in der Praxis kaum zu bewältigen. Lange Produktions- und Beschaffungszyklen sowie bestehende Lagerbestände führen dazu, dass zum Inkrafttreten zahlreiche Produkte und Verpackungen noch nicht den neuen Vorgaben entsprechen könnten. Ohne Übergangsfristen drohen Abmahnungen, Vertriebsverbote und die Vernichtung einwandfreier Ware.

„Für die Druck- und Medienunternehmen und deren Kunden ist die kurzfristige Umstellung der Verpackungen, aber auch von weiteren Druckerzeugnissen wie beispielsweise Bücher und Werbedrucksachen eine enorme Herausforderung. Ohne Übergangsfristen droht die Vernichtung einwandfreier Produkte und Materialien. Das ist weder wirtschaftlich tragbar noch ökologisch sinnvoll“, beschreibt Kirsten Hommelhoff, Hauptgeschäftsführerin des BVDM, die Folgen der EmpCo in ihrer aktuellen Fassung. Sie fordert: „Die Bundesregierung muss sich jetzt mit Nachdruck für eine praktikable Lösung auf EU-Ebene einsetzen.“

Der BVDM unterstützt die Forderung des Bundestages und des Bundesrates nach einer angemessenen Abverkaufsfrist ausdrücklich. Angesichts der in Deutschland geltenden privaten Rechtsdurchsetzung ist eine rechtssichere Lösung nur durch eine Anpassung der Richtlinie selbst möglich.

Den Verbändebrief an die Bundesregierung finden Sie zum Download  hier.  (BVDM)

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Portraitbild von  Silke Leicht-Sobbe
Silke Leicht-Sobbe
Pressesprecherin, Leitung Öffentlichkeitsarbeit