Entwaldungsfreie Druckprodukte

Druckerzeugnisse, die auf Basis von Holz hergestellt werden, sollen nach der EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation – EUDR) künftig nur noch in der EU in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Die EUDR soll ab 30. Dezember 2025 für mittlere und Großunternehmen und ab 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten.

Straße, die sich durch einen Wald schlängelt; aus der Vogelperspektive

Der BVDM teilt ausdrücklich das Ziel der Verordnung, die globalen Naturwälder zu schützen, kritisiert allerdings nicht erfüllbare, praxisferne Sorgfaltspflichten und eine drastische Bürokratiebelastung für Unternehmen. Daher hat der BVDM die EU-Kommission und die Bundesregierung dringend dazu aufgefordert, die Umsetzung, wie im September 2025 von der EU-Kommission vorgeschlagen, um mindestens ein Jahr zu verschieben. Der BVDM setzt sich zudem für eine praxisnahe Überarbeitung der EUDR ein, um gerade kleinere und mittlere Unternehmen vor überbordender Bürokratie zu schützen und Arbeitsplätze in der Druckbranche zu erhalten. 

Aktuelle Entwicklungen: Halbherziger Kommissionsvorschlag – Änderungsvorschläge von Mitgliedsstaaten und Parlament

Die EU-Kommission hat am 21. Oktober 2025 einen Vorschlag zur Änderung EUDR vorgelegt, der aus Sicht des BVDM unzureichend ist, insbesondere da die dringend nötige zusätzliche Vorbereitungszeit von 12 Monaten für alle Unternehmen fehlt. Positiv zu werten ist die geplante Entlastung der nachgelagerten Lieferkette von Sorgfaltspflichten, jedoch muss eine neue Belastung durch die Weitergabe umfangreicher Datensätze vermieden werden.

Am 19. November 2025 haben die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten ihre Position zum Kommissionsvorschlag festgelegt. Sie fordern unter anderem, die Anwendung der EUDR um 12 Monate zu verschieben und Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette zu entlasten. Aus Sicht des BVDM ist dieser Beschluss ein wichtiges und längst überfälliges Signal an die europäischen Unternehmen der Druck- und Medienindustrie, die seit Monaten in großer Unsicherheit planen müssen

Das Europäische Parlament hat sich am 26. November 2025 den Änderungsvorschlägen der Mitgliedsstaaten im Wesentlichen angeschlossen und darüber hinaus vorgeschlagen, Druckprodukte vom Anwendungsbereich der EUDR auszunehmen (siehe Pressemitteilung). In den nun anschließenden Trilogverhandlungen muss bis Jahresende eine Einigung gefunden werden.

Positionen

Gemeinsamer Aufruf von der EUDR erfasster Branchen: „Stop the clock!“

Gemeinsam mit Verbänden anderer von der EU- Entwaldungsverordnung erfasster Branchen hat sich Intergraf in einem Aufruf an die EU-Kommission gewandt und den Aufschub der EUDR um ein Jahr für alle Unternehmen gefordert. Die von der Kommission vorgelegten Änderungen sind erheblich und erfordern ausreichend Zeit, damit Interessengruppen, politische Entscheidungsträger und Mitgliedstaaten sie analysieren und diskutieren können. Angesichts der derzeit geltenden Frist bis zum 30. Dezember 2025 ist dies jedoch kaum umsetzbar. Die Verbände fordern daher die Europäische Kommission nachdrücklich auf, einen „Stop-the-Clock“-Mechanismus einzuführen, der es den politischen Entscheidungsträgern ermöglicht, die Auswirkungen und die Umsetzung der Verordnung angemessen und umfassend zu bewerten. Eine solche Neubewertung sollte darauf abzielen, echte Vereinfachungsmaßnahmen zu identifizieren und die Verpflichtungen der EUDR wirklich umsetzbar zu machen.

Stop the clock: Statement des BVDM zur EU-Entwaldungsverordnung zum download
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Gemeinsamer Aufruf von der EUDR erfasster Branchen zum download
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Informationen zur Umsetzung

BVDM unterstützt Datenstandard „EUDR-X“ zur Datenweitergabe in der nachgelagerten Lieferkette

Der BVDM unterstützt den im Rahmen der Initiative Online Print e.V. (IOP) entwickelten Branchenstandard „EUDR-X“ für die automatisierte Weitergabe von Informationen im Rahmen der EUDR. Es handelt sich um einen kostenfreien, offenen Datenstandard, der von Praktikern der Druckbranche entwickelt wurde und der sich nahtlos in bestehende Systeme integrieren lässt. Informationen zum EUDR‑X-Standard (VERSION 2.0.1) können auf der Internetseite der IOP: https://initiative-online-print.de/brancheninitiativen/ abgerufen werden.

Verbände der Wertschöpfungskette Druck stellen Pool-Modell zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vor

Zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) haben die Verbände entlang der Wertschöpfungskette Druckerzeugnisse einen branchenübergreifenden Ansatz zur möglichst bürokratiearmen Umsetzung der EUDR entwickelt. Das Branchenmodell wurde im Sommer 2025 dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), vorgestellt und fand dort positive Resonanz. Zusätzlich begleiten die Verbände den EUDR-Prozess auf Bundes- und EU-Ebene weiterhin und setzen sich aktiv für weitere Erleichterungen ein.

Pool-Modell zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zum dowload
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Klarstellung zur Relevanz von Geolokalisierungsdaten im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Sieben europäische Dachverbände der Wertschöpfungskette Druck haben eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, um Missverständnisse über die Rolle von Geolokalisierungsdaten bei der Einhaltung der EU-Verordnung 2023/1115 gegen Entwaldung (EU Deforestation Regulation – EUDR) auszuräumen. Diese Erklärung soll Druckereien in der Kommunikation mit Kunden unterstützen und klarstellen, dass die Weitergabe von Geolokalisierungsdaten in der EU-Wertschöpfungskette für die Einhaltung der EUDR nicht erforderlich ist.

Klarstellung zur Relevanz von Geolokalisierungsdaten im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
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Clarifying the role of geolocation data in EUDR compliance
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EU-Kommission veröffentlicht universelle Referenznummer für Zollanmeldung während der Übergangsphase

Die EU-Kommission hat eine universelle, einheitliche Referenznummer veröffentlicht, die für in den Übergangszeitraum fallende Erzeugnisse verwendet werden kann. Diese kann dann in der zur Ausfuhr oder Wiedereinfuhr eingereichten Zollanmeldung verwendet werden. Davon erfasst sind Produkte, die erstmals während der Übergangszeit (d. h. dem Zeitraum zwischen dem Inkrafttreten der Verordnung (29. Juni 2023) und ihrem Inkrafttreten) in der EU in Verkehr gebracht wurden. Diese universelle Referenznummer lautet:  99EU9999999999

Mehr dazu erfahren Sie im Schreiben der Kommission: https://circabc.europa.eu/ui/group/34861680-e799-4d7c-bbad-da83c45da458/library/675e95ab-da32-45fb-8538-11eb0ccc586a/details

infoKompakt Entwaldungsfreie Druckprodukte – Update August 2025

Der BVDM hat am 13. August 2025 in der Online-Informationsveranstaltung „infoKompakt „Entwaldungsfreie Druckprodukte – Update August 2025“ gemeinsam mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) über die Umsetzung der Entwaldungsverordnung in der Wertschöpfungskette Druck informiert. Ferner haben zwei Software-Anbieter Osapiens und Verso ihre Lösungen für Unternehmen vorgestellt.

Die Präsentationen des BVDM und der BLE zum download
Einführung in die EU DeforestationRegulation (EUDR) /EU-Entwaldungs-Verordnung
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Umsetzung der EU Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
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Softwareanbieter zur Umsetzung der EUDR stellen sich vor
Die EUDR umsetzen - So kann Software die Druckindustrie dabei unterstützen
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EUDR-Compliance in der Papierbranche umsetzen mit osapiens
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EUDR - Prozessablauf in printplus Druck
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EUDR-Branchenlösung für die Print- und Verlagsbranche mit GTS-RADIX Tree
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Intergraf Leitfaden zur Entwaldung
Intergraf guidance EUDR (V2)

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Download für alle Mitglieder der Verbände Druck und Medien über den internen Bereich Ihres Landesverbandes.

Intergraf Leitfaden Entwaldung (V2)

Nur für Mitglieder. Bitte loggen Sie sich hier ein, um die deutsche Übersetzung des Leitfadens von Intergraf herunterzuladen.
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Weitere Informationen – Links

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