24.
Juni
2024

infoKompakt Green Claims

Green Claims – Mit Umweltaussagen richtig werben

Die EU-Kommission beabsichtigt durch zwei Richtlinien die Werbung mit Umweltaussagen zu regulieren. Im infoKompakt beleuchten wir zusammen mit der Wettbewerbszentrale, worauf Sie künftig bei der Werbung mit Umweltaussagen achten müssen und wie Sie sich für die kommenden Entwicklungen positionieren können.

Mit der von der EU am 06. März 2024 im Amtsblatt veröffentlichten Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, sollen europaweit einheitliche Standards für Informationspflichten und Nachweispflichten für umweltbezogene Werbung geschaffen werden. Daneben gibt es einen Entwurf zu einer weiteren Richtlinie: der Green Claims Richtlinie, die erst nach der Europawahl weiterverhandelt wird. Dieser sieht eine deutliche Verschärfung der Regelungen und Sanktionsinstrumente gegenüber dem geltenden Recht vor. So sollen Unternehmen künftig Konformitätsverfahren durchlaufen, bevor sie mit Aussagen wie „nachhaltig“, „grün“ oder „klimaneutral“ werben dürfen. Offene Fragen gibt es auch bei der Werbung mit Umweltzeichen, für die neue Anforderungen eingeführt werden sollen. Klar ist aber schon jetzt, dass Unternehmen die neuen Anforderungen bei der Planung ihrer zukünftigen Produkt- und Werbestrategie rechtzeitig berücksichtigen müssen. Denn bei Verstößen drohen unter anderem empfindliche Bußgelder und die Abschöpfung des mit den beworbenen Produkten erzielten Handelsumsatzes.

infoKompakt: Green Claims – Mit Umweltaussagen richtig werben 

Der BVDM informiert gemeinsam mit einem Rechtsexperten der Wettbewerbszentrale über den aktuellen sowie künftigen Stand der Regulierung und darüber, welche praktischen Anforderungen sich daraus insbesondere für die Werbung mit Umweltaussagen ergeben.

Programm

24. Juni 2024
14:00 Uhr

Begrüßung und Einführung und Moderation

Julia Rohmann und Anna Lutz vom Bundesverband Druck und Medien  

14:10 Uhr

Neue Vorgaben für die Umweltwerbung

Alexander Strobel gibt einen Überblick über den aktuellen Stand des Wettbewerbsrechts und der Rechtsprechung bezogen auf die sog. „Green Claims“. Zusätzlich wird er auf die zu erwartenden Rechtsänderungen eingehen, die mit den beiden europäischen Richtlinien zur umweltbezogenen Werbung auf Werbende zukommen.

15:00 Uhr

Do’s and Dont’s – Bedeutung für die Druckindustrie

Anna Lutz und Julia Rohmann geben einen Überblick über die Konsequenzen und Herausforderungen die damit einhergehen. Insbesondere welche Aussagen und Siegel noch erlaubt sein werden und wie eine glaubwürdige Kommunikation in der grafischen Industrie aussehen kann.

15:30 Uhr

Fragen und Antworten

 

Die Referenten

Alexander Strobel
Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) bei der Wettbewerbszentrale – Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs

Anna Lutz  
Referentin für Wirtschaftsrecht beim Bundesverband Druck und Medien

Julia Rohmann
Referentin für Umweltschutz beim Bundesverband Druck und Medien  

Termin

24. Juni 2024
14:00 - 16:00 Uhr

Teilnahmegebühr

Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung infoKompakt "Green Claims – Mit Umweltaussagen richtig werben" ist für Mitglieder kostenfrei. Für Nicht-Mitglieder erheben wir eine Gebühr von 120 Euro zzgl. ges. MwSt. 

Einwahllink

Den Einwahllink erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer wenige Tage vor der Veranstaltung.

Ihre Ansprechpartnerin

Portraitbild von  Beate Fuchs
Beate Fuchs
Referentin Marketing und Veranstaltungsmanagement
Assistenz Technik + Produktion/Umwelt
infoKompakt: Green Claims – Mit Umweltaussagen richtig werben

24. Juni 2024 | 14:00 bis 16:00 Uhr
Online 


Hiermit melde ich mich verbindlich für die Veranstaltung an.

Anmeldung infoKompakt Green Claims – Mit Umweltaussagen richtig werben

Anmeldung infoKompakt Green Claims – Mit Umweltaussagen richtig werben
Datenschutzbestimmungen*

 

Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung infoKompakt: Green Claims – Mit Umweltaussagen richtig werben ist für Mitglieder der Verbände Druck und Medien kostenfreiFür Nicht-Mitglieder erheben wir eine Gebühr von 120 Euro zzgl. ges. MwSt. 

Den Einwahllink erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wenige Tage vor der Veranstaltung.

Hinweis für die Teilnahme an der Online-Veranstaltung
Personenbezogene Daten können bei der Bild- und Tonübertragung sowie bei der Kommunikation über die Chat-Funktionen sichtbar sein.

Für die Bild- und Tonübertragung kommt ein Drittanbieter, nämlich Teams (https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement) zum Einsatz.

Die Veranstaltung wird gegebenenfalls zum Zweck der medialen Pressearbeit sowie der Veröffentlichung auf Internetseiten und Social-Media-Kanälen des bvdm und seiner Mitgliedsverbände audiotechnisch und filmisch aufgenommen, ohne dass dabei jedoch die Teilnehmer und der Chat sichtbar werden. Mit ihrer Anmeldung erklären die Teilnehmenden hierzu ihr Einverständnis. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen widerrufen. Die Tonaufnahme Ihrer Person findet nicht statt, wenn Sie Ihr Mikrofon ausschalten und die Chat-Funktion nutzen. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung