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Sonderregelung bei Überbrückungshilfe III Plus: Zuschüsse können auch bei freiwilliger Betriebsschließung beantragt werden

Berlin, 16.12.2021 Aufgrund der aktuell geltenden infektionspolitischen Maßnahmen, welche in nahezu allen Lebensbereichen Zutrittsbeschränkungen in der Form von 3G-, 2G- oder 2G-Plus-Regelungen vorsehen, schränken viele Unternehmen ihre allgemeinen Öffnungszeiten aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit ein. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun im Rahmen einer Klarstellung bekanntgegeben, dass Umsatzeinbrüche, die auf freiwilligen Schließungen beruhen, im Rahmen der Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus als coronabedingt anerkannt werden können. Zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2021 soll die Antragsberechtigung durch die Schließungen daher nicht beeinträchtigt werden.

 

 

Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Landesverband. (bvdm)

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