Rechtsprechung zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO
Berlin, 16.08.2021. Sowohl das Bundesarbeitsgericht (BAG) als auch der Bundesgerichtshof (BGH) haben sich in diesem Jahr mit dem Auskunftsanspruch über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 15 DS-GVO befasst. Das BAG ließ die Reichweite des Anspruchs auf Auskunft und Überlassung einer Kopie noch unbeantwortet, die Klage war bereits unzulässig. Mit Entscheidung vom 15. Juni 2021 (VI ZR 576/19) hat der BGH festgestellt, dass Verantwortliche umfassend Auskunft erteilen müssen, sogar über interne oder der betroffenen Person bekannte Umstände.
Das BAG hat am 27. April 2021 (2 AZR 342/20) über die Klage eines Arbeitnehmers gegen dessen ehemalige Arbeitgeberin auf Herausgabe einer Kopie der bei der Arbeitgeberin über den Kläger gespeicherten personenbezogenen Daten entschieden. Nachdem die Klage in erster Instanz abgewiesen wurde, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) dem Begehren teilweise stattgegeben.
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