Rechnerische Auswirkungen zum 1. Januar 2022 durch Änderungen im Bereich der Sozialgesetzgebung
Berlin, 21.12.2021 Zum 1. Januar 2022 werden die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung im Westen abgesenkt und im Osten erhöht. Zudem wird der Beitrag für Kinderlose in der Pflegeversicherung leicht erhöht. Der Bundesverband Druck und Medien stellt Ihnen die Veränderungen und die daraus folgenden rechnerischen Auswirkungen auf die Personalkosten sowie die Kosten des Arbeitsplatzes nachfolgend dar.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Landesverband. (bvdm)