Kurzarbeitergeld: Corona-Sonderregelungen bis Ende Juni 2022 – Update
Berlin, 25.03.2022. Bis Ende Juni 2022 gelten weiterhin coronabedingte Sonderregelungen zur Kurzarbeit sowie der erhöhte Satz des Kurzarbeitergeldes. Auch die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, die Öffnung der Kurzarbeit für die Zeitarbeit sowie die Steuerfreiheit für Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld sollen verlängert werden.
Am 11. März 2022 billigte nach dem Bundestag auch der Bundesrat das Gesetz zur Verlängerung der Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen (Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz). Das Gesetz wurde am 25. März im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
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