EU-CSRD-Richtlinie: EU-Kommission veröffentlicht neuen Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
Berlin, 07.06.2021. Ende April hat die EU-Kommission – im Rahmen der Vorstellung seines Sustainable Finance Package – einen neuen Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen veröffentlicht. Der Vorschlag sieht eine Erweiterung des Anwenderkreises und eine Ausweitung der nachhaltigkeitsbezogenen Berichts- und Offenlegungspflichten für von der Richtlinie betroffene Unternehmen vor. So sollen auch Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sowie börsennotierte KMU eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben. Dies wird auch die Anzahl der von der EU-Taxonomie für nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeiten betroffenen Unternehmen erhöhen.
Die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) vorgelegt. Der neue Richtlinienvorschlag sieht u. a. eine Erweiterung der Informationspflichten von Unternehmen und eine Ausweitung des Kreises der von der Richtlinie betroffenen Unternehmen vor.
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