Energiepreisbremsen: Sachstand und Antworten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu Praxisfragen
Berlin, 17.03.2023. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat erste Praxisfragen zu den seit dem 1. März 2023 geltenden Preisbremsen für Strom, Wärme und Gas beantwortet und erweitert sein Informationsangebot zur Umsetzung. Ferner wurden einige Novellierungen der Regelungen auf den Weg gebracht.
Die wesentlichen Regelungen des Strompreisbremsengesetzes (StromPBG) sowie des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) sind im Dezember 2022 in Kraft getreten. Die Preisbremsen für Erdgas, Wärme und Strom gelten seit dem 1. März 2023 bis 30. April 2024, im März 2023 werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet.
Am 16. März 2023 hat der Bundestag einige Novellierungen der Regelungen auf den Weg gebracht. Diese finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Bundestages.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Landesverband. (bvdm)