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Corona: Update zu den Regelungen für Betriebe ab 26. Mai 2022

Berlin, 23.05.2022. Corona-Arbeitsschutzverordnung und SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel treten am 26. Mai 2022 außer Kraft, die kostenlosen Bürgertests laufen Ende Juni aus. Betriebe müssen daher prüfen, wie ihre Hygienekonzepte über den Sommer anzupassen sind. Dabei sind die länderspezifischen Regelungen zu
Infektionsschutzmaßnahmen und Quarantäne zu beachten. Für den Herbst sind gesetzliche Änderungen zu erwarten.

Mit dem Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung wird ebenfalls die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit Ablauf des 25. Mai 2022 ihre Gültigkeit verlieren. Zunächst war beabsichtigt, die Arbeitsschutzregel im Ausschuss für Arbeitssicherheit (ASTA) zu überarbeiten, um – wenn es das Infektionsgeschehen erforderlich machen sollte – auf eine überarbeitete Fassung zurückgreifen zu können. Nach uns derzeit vorliegenden Informationen soll diese Überarbeitung nun vorerst nicht erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei ihrem Landesverband. (bvdm)

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