bvdm-Leitfaden zur geänderten Widerrufsbelehrung ab 28. Mai
Berlin, 20.05.2022. Zum 28. Mai 2022 treten zahlreiche Gesetzesänderungen zum Verbraucherschutz in Kraft, die auch Unternehmen der Druck- und Medienbranche betreffen. Dazu gehören insbesondere Änderungen im Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Der bvdm hat hierzu einen Leitfaden erstellt, den Mitglieder kostenlos bei ihrer Verbandsgeschäftsstelle anfordern können.
Ab dem 28. Mai 2022 ändern sich das gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular bei Fernabsatzverträgen. Der bvdm hat einen Leitfaden mit den aktualisierten Mustern und einem Beispiel mit entsprechend angepassten Informationen zum Widerrufsrecht für einen Onlineshop einer Druckerei erstellt.
Den bvdm-Leitfaden zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen können Mitglieder der Verbände Druck und Medien bei ihrem Landesverband anfordern. (bvdm)