Bundeskabinett beschließt Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023
Berlin, 26.01.2023. Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig zum 2. Februar 2023 aufzuheben.
Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts am 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung der eigentlich bis zum 7. April 2023 geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-Arbeitsschutzverordnung) beschlossen. Die Aufhebung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr.
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