Berufsausbildung in Teilzeit
Berlin, 18.05.2021. Seit der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 1. Januar 2020 steht mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebs allen Auszubildenden eine Berufsausbildung in Teilzeit offen. Hierzu hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Broschüre „Berufsausbildung in Teilzeit“ veröffentlicht. Diese soll mehr Unternehmen ermutigen, Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen, für die eine Berufsausbildung in Vollzeit nicht in Frage kommt.
Bislang war eine Teilzeitausbildung nur bei der Betreuung des eigenen Kindes oder der Pflege eines nahen Angehörigen möglich. Diese Eingrenzung wurde aufgehoben, so dass nun bei Einverständnis des Ausbildungsbetriebes einem größeren Kreis ein Zugang zur Berufsausbildung ermöglicht wird. Dies ist auch eine Chance für Unternehmen, Jugendliche oder Erwachsene für eine Ausbildung zu gewinnen, zumal sich Teilzeitauszubildende aufgrund ihrer individuellen
Lebensumstände häufig durch besondere Zuverlässigkeit und Motivation auszeichnen.
So können nun auch ältere ungelernte Mitarbeiter oder Geflüchtete ihren Berufsschulabschluss nachholen, ohne gänzlich auf eine Nebentätigkeit zur finanziellen Absicherung verzichten zu müssen. Leistungssportler im Amateurbereich können Ausbildung und Training unter einen Hut bringen, für Menschen mit
Behinderung kann die Teilzeitausbildung ein Einstieg in die Vollzeitausbildung sein.
Dabei ist es möglich, die gesamte Ausbildung oder auch nur bestimmte Zeitabschnitte in Teilzeit durchzuführen. Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit darf um bis zu 50 Prozent gekürzt werden, so dass sich eine 3-jährige Ausbildung auf höchstens 4,5 Jahre verlängert.
Die neu erschienene Broschüre „Berufsausbildung in Teilzeit“ des BMBF erläutert neben den Voraussetzungen und Modellen einer Teilzeitberufsausbildung auch die Möglichkeiten staatlicher Unterstützung für Auszubildende. Die Broschüre ist beim BMBF als PDF erhältlich.