
Event-Informationen
Pflichten für Druckereien aus der EU-Entwaldungsverordnung
Nach langem Hin und Her startet der Anwendungsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) am 30. Dezember 2026. Viele Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitschriften und Zeitungen wurden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen; Papier sowie bestimmte Druckprodukte wie etwa Verpackungen oder Etiketten bleiben jedoch im Anwendungsbereich. Somit bleibt die EUDR für einige Unternehmen der Druckindustrie weiterhin relevant und muss in Kürze angewendet werden.
BVDM informiert am Dienstag, 13. Oktober 2026 von 14:00-15:30 Uhr
Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als zuständiger Überwachungsbehörde informiert der BVDM Mitgliedsunternehmen am 13. Oktober 2026 in einer virtuellen Informationsveranstaltung über die EUDR-Pflichten für Druckereien. Ferner besteht Gelegenheit, im Rahmen der Veranstaltung konkrete Fragen bezüglich der Umsetzung zu stellen.
Programm
Begrüßung und Einführung in die EUDR
Julia Rohmann und Sabine Dresbach (BVDM) führen in die Thematik ein und geben einen Ausblick, welche Vorbereitungs- und Umsetzungsschritte seitens des europäischen und deutschen Gesetzgebers noch ausstehen.
Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung in der Druckindustrie
Jens Stalter gibt einen Überblick über die sich aus Sicht der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ergebenden Verpflichtungen für Unternehmen der Druckindustrie sowie deren Lieferanten, Kunden und Auftraggeber.
Fragen und Antworten
Alle Teilnehmenden haben die Möglichkeit, ihre Fragen zu den EUDR-Pflichten zu stellen und sich zur praktischen Umsetzung im Betrieb auszutauschen.
Die Referenten
Jens Stalter
Referatsleiter des für die Umsetzung der Entwaldungsverordnung zuständigen Referats 414 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Julia Rohmann
Referentin Umweltschutz + Arbeitssicherheit beim Bundesverband Druck und Medien
Sabine Dresbach
Referentin Sozialpolitik + Recht beim Bundesverband Druck und Medien


