Seit dem Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) im Jahr 2017 hat sich der bvdm gemeinsam mit weiteren Verbänden gegen die ungerechtfertigte Anhebung der Gefährlichkeit im Umgang mit Druckfarben, die Azopigmente enthalten, eingesetzt. Durch die kürzlich angekündigte Veröffentlichung von drei Schlüsselpigmenten im Bundesanzeiger wird ihre Ungefährlichkeit nun offiziell bestätigt. Druckfarben mit diesen Pigmenten verlieren nun ihre stark wassergefährdenden Eigenschaften aufgrund der AwsV. Der bvdm gibt eine aktualisierte Mitgliederinformation dazu heraus. Druckereien sollten neue Sicherheitsdatenblätter mit der geänderten Einstufung von den Farblieferanten erhalten bzw. diese anfordern.