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EUDR

Starkes Signal für Print: BVDM begrüßt Verschiebung und Entbürokratisierung der EUDR

Die intensive Lobbyarbeit des Bundesverbandes Druck und Medien e.V. (BVDM) zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) war erfolgreich: EU-Rat und Mitgliedsstaaten haben sich darauf verständigt, die Verordnung um ein Jahr zu verschieben und Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette deutlich von Bürokratie zu entlasten. Mit der Herausnahme von Druckerzeugnissen wie Büchern, Zeitschriften und Zeitungen sendet die EU ein starkes Signal für Print.

© canva.com

Der BVDM begrüßt die vorläufige politische Einigung zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) von EU-Mitgliedsstaaten und Parlament vom 4. Dezember 2025. Die drohende unveränderte Anwendung der Verordnung zum 30. Dezember 2025 ist damit faktisch vom Tisch, auch wenn noch formale Umsetzungsakte ausstehen. Mit der Einigung ist klar: Der Schutz globaler Wälder lässt sich erreichen, ohne die europäische Druckindustrie strukturell zu überlasten. Diese Balance war Ziel der Verbandsarbeit des BVDM und findet sich nun in der Einigung wieder.

Die durch den BVDM gemeinsam mit anderen Branchenverbänden geforderte Konzentration der Sorgfaltspflichten auf den Beginn der Lieferkette wird nun in die EUDR aufgenommen. Dabei entfällt die aufwendige, ständige Wiederholung von Sorgfaltserklärungen entlang der ganzen Lieferkette ebenso wie die Pflicht zur umfangreichen Datenweitergabe vom Wald bis zum Handel. Damit konnte mehr Pragmatismus und eine spürbare Entlastung aller Druckereien von unnötiger Bürokratie erreicht werden, wofür sich der BVDM gemeinsam mit Intergraf und weiteren Verbänden vehement eingesetzt hat.

Die vollständige Herausnahme von Druckerzeugnissen wie Zeitungen und Büchern bestätigt, dass in der EU hergestellte Druckprodukte keine Treiber von Entwaldung oder Waldschädigung sind. Damit wird das große Engagement der Wertschöpfungskette für eine nachhaltige und umweltgerechte Druckproduktion wertgeschätzt. 

Der Altpapierkreislauf in Deutschland ist Weltklasse, ein großer Teil der für die Papierherstellung verwendeten Rohstoffe besteht daher aus Recyclingfasern.

Frischfasern werden zu einem ganz überwiegenden Anteil aus zertifizierten Quellen gewonnen. Druckerzeugnisse aus einheimischer Produktion verdienen daher das Vertrauen des Gesetzgebers.

Für die vorgesehene Revision der Verordnung bis April 2026 fordert der BVDM, Potential für weitere Vereinfachungen zu ermitteln, besonders für Druckerzeugnisse, die nicht von der neuen Ausnahmeregel erfasst werden. Schlupflöcher, die nicht EUDR‑konforme Papiere und Druckerzeugnisse aus Drittstaaten auf den EU-Markt gelangen lassen, dürfen dabei nicht entstehen. Dies würde zu unangemessenen Wettbewerbsverzerrungen zulasten von in der EU produzierenden Unternehmen führen.

Der BVDM wird sich in den anstehenden Verhandlungen weiterhin mit konstruktiven Vorschlägen für eine ausgewogene, faire und praktikable Umsetzung der EUDR einsetzen.

Ansprechpartner

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Julia Rohmann
Referentin Umweltschutz/Arbeitssicherheit
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Sabine Dresbach
Syndikusrechtsanwältin
Referentin Sozialpolitik/Recht
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Silke Leicht-Sobbe
Pressesprecherin, Leitung Öffentlichkeitsarbeit