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Umwelt und Nachhaltigkeit

bvdm fordert Verlässlichkeit und weniger Bürokratie beim Umweltsiegel Blauer Engel

Berlin, 10.10.2022. Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) fordert vom Umweltbundesamt mehr Verlässlichkeit und weniger Bürokratie bei der Vergabe des Umweltsiegels Blauer Engel. Die Kriterien für den Blauen Engel wurden im Jahr 2020 überarbeitet und traten Anfang 2021 in Kraft. Der bvdm kritisiert die aktuellen Anforderungskriterien als zu spezifisch, nicht umsetzbar und nicht marktkonform.

Die Auszeichnung von Druckerzeugnissen mit dem Blauen Engel setzt voraus, dass Druck- und Medienunternehmen umfangreiche Umwelt- und Gesundheitsschutzkriterien einhalten, die im Auftrag des Umweltbundesamts von der Zertifizierungsstelle RAL geprüft werden. Seit der Verschärfung des Kriterienkataloges herrscht eine starke Verunsicherung und immer wieder werden alte Kriterien verlängert, da die Neuregelungen nicht umsetzbar oder marktfähig sind. Die Umsetzung des umfangreichen Kriterienkatalogs stellt Betriebe häufig vor unüberwindbare Hürden. Technische Neuerungen, die gelebte Praxis sind, finden sich nicht in den Kriterien wieder. 

Gleichzeitig ist der bürokratische Aufwand enorm und Wartezeiten von bis zu einem Jahr sind keine Seltenheit. „Reine Exklusiv-Zertifizierungen konterkarieren den ökologischen Nutzen des Blauen Engel. Die Zertifizierung stellt Druck- und Medienunternehmen aller Größen derzeit vor unüberwindbare Hürden und gleichzeitig fehlen ausreichende Bearbeitungskapazitäten bei der Zertifizierungsstelle RAL, um die vielen offenen Praxisfragen zu klären,“ beschreibt Julia Rohmann, Umweltreferentin beim bvdm, die aktuelle Situation. Zertifizierungen dauern zu lange und Druck- und Medienbetriebe können mit ihren Kunden keine verlässlichen Rahmenbedingungen vereinbaren. Das ist umso ärgerlicher, da vor allem bei öffentlichen Ausschreibungen der Blaue Engel häufig ein Vergabekriterium ist.

Der bvdm setzt sich seit Jahren für nachhaltiges Arbeiten in der Branche ein. Dazu gehört aber auch, dass es den Betrieben möglich sein muss, von Behörden definierte Ziele zu erreichen. Alles andere wäre kontraproduktiv. (bvdm)

Nachtrag: Die Problematik der auslaufenden Zertifizierungen zur DE-UZ 195 „Druckerzeugnisse“ zum Jahresende 2022 wurden vom Umweltbundesamt und RAL anerkannt. Es wurde eine Übergangslösung bekannt gegeben: Bestehende Verträge zum DE-UZ 195 „Druckerzeugnisse“, Ausgabe 2015 werden für weitere 6 Monate bis zum 30.06.2023 verlängert. Des Weiteren werden alle Ausnahmen in der DE-UZ 195, Ausgabe 2021, um weitere 6 Monate verlängert, damit können diese Verträge ebenfalls entsprechend verlängert werden.

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Bettina Knape
Pressesprecherin, Leitung Öffentlichkeitsarbeit