EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten zielt darauf ab, die weltweite Entwaldung wirksam zu bekämpfen. Ab dem 30. Dezember 2025 dürfen bestimmte Rohstoffe sowie daraus hergestellte Erzeugnisse nur noch in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Auch Druckerzeugnisse auf Holzbasis fallen unter die Verordnung. Sie gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Jahresumsatz, allerdings gelten für KMU der nachgelagerten Lieferkette vereinfachte Sorgfaltspflichten.

Zentraler Bestandteil der Verordnung ist die Sorgfaltserklärung gegenüber dem EU-Informationssystem „Traces“. Darin müssen verpflichtete Unternehmen bestätigen, dass die Rohstoffe:

  • im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands stehen,
  • unter Wahrung grundlegender Menschenrechte produziert wurden und
  • entwaldungsfrei und waldschädigungsfrei sind.

Entlang der Lieferkette müssen die zum Nachweis der Einhaltung der EUDR notwendigen Informationen weitergegeben werden. Bis Ende des Jahres müssen daher alle Druckereien die Datenweitergabe mit ihren Lieferanten und Kunden klären.

infoKompakt: „Entwaldungsfreie Druckprodukte - Update August 2025“

Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als zuständiger Überwachungsbehörde informiert der BVDM über die Pflichten, die beim Inverkehrbringen von Druckprodukten eingehalten werden müssen. Ferner besteht Gelegenheit, im Rahmen der Veranstaltung konkrete Fragen bezüglich der Umsetzung durch die Betriebe der Druckindustrie und ihre Kunden zu stellen.

Der BVDM bietet ferner zwei externen Software-Anbietern die Gelegenheit, ihre Angebote zur Unterstützung betroffener Unternehmen vorzustellen.

infoKompakt Entwaldungsfreie Druckprodukte – Update August 2025

Der BVDM hat am 13. August 2025 in der Online-Informationsveranstaltung „infoKompakt „Entwaldungsfreie Druckprodukte – Update Oktober 2024“ gemeinsam mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)  über die Umsetzung der Entwaldungsverordnung in der Wertschöpfungskette Druck informiert. 

Der BVDM bietet ferner zwei externen Software-Anbietern die Gelegenheit, ihre Angebote zur Unterstützung betroffener Unternehmen vorzustellen.

 

Die Präsentationen zum download:

Einführung in die EU DeforestationRegulation (EUDR) /EU-Entwaldungs-Verordnung

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Umsetzung der EU Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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Die EUDR umsetzen - So kann Software die Druckindustrie dabei unterstützen

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EUDR Compliance in der Papierbranche umsetzen mit osapiens

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Die Referenten

Dr. Andreas Schäfer
Leiter des für die Umsetzung der Entwaldungsverordnung zuständigen Referats 411 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Kevin Stauder
Product Specialist EUDR, osapiens Services GmbH 

Philipp Strauß
Sustainability and Compliance Expert, Verso GmbH 

Portraitbild von  Julia Rohmann
Julia Rohmann
Referentin Umweltschutz/Arbeitssicherheit
Portraitbild von  Sabine Dresbach
Sabine Dresbach
Syndikusrechtsanwältin
Referentin Sozialpolitik/Recht
Portraitbild von  Elisabeth Falter
Elisabeth Falter
Teamassistenz