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Neue Regeln für Umweltwerbung: Was Druckereien jetzt ändern müssen

RE 11/2026, T+F 29/2026

Wer Druckprodukte mit „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ bewirbt, muss ab dem 27. September 2026 mit Abmahnungen rechnen. Betroffen ist auch bereits produzierte Ware – eine Abverkaufsfrist gibt es nicht. Wie weit die Verantwortung der Druckerei reicht, wenn der Auftraggeber die Aussage vorgibt, und welche Aussagen und Papierbezeichnungen noch zulässig sind, beantwortet der aktualisierte FAQ-Leitfaden des BVDM – neben zahlreichen weiteren Themen.

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Julia Rohmann
Referentin Umweltschutz/Arbeitssicherheit
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Anna Lutz
Referentin Medien- und Wirtschaftsrecht