Entgelttransparenz
Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie (ETRL) soll sicherstellen, dass gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich bezahlt wird. Die Umsetzungsfrist ist bereits am 7. Juni 2026 abgelaufen, ein deutscher Gesetzentwurf zur Änderung des bisherigen Entgelttransparenzgesetzes liegt aber noch nicht vor. Auch in vielen anderen EUMitgliedsstaaten ist keine fristgerechte Umsetzung der komplexen Richtlinie zu erwarten. Aus Sicht des BVDM ist auf Grund dieser massiven Umsetzungsprobleme auf europäischer Ebene ein „Stoptheclock“Mechanismus erforderlich, um eine deutliche Verlängerung der Umsetzungsfrist sowie eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie zu ermöglichen.
Ziel der Richtlinie ist es, bestehende Entgeltunterschiede – insbesondere zwischen Frauen und Männern – sichtbar zu machen und schrittweise abzubauen. Vorgesehen sind unter anderem Auskunftsrechte für Beschäftigte, Informationspflichten gegenüber Bewerberinnen und Bewerbern sowie regelmäßige Berichte an eine staatliche Überwachungsstelle. Entgeltstrukturen müssen zudem so ausgestaltet sein, dass sie anhand geschlechtsneutraler, objektiver Kriterien nachvollziehbar sind. Zahlreiche Umsetzungsfragen dazu blieben bislang allerdings offen.
Aus Sicht des BVDM ist eine faire Bezahlung von Arbeitnehmern wichtig und selbstverständlich. Tarifverträge leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Die Überlastung von Betrieben mit immer neuen Pflichten und einer überbordenden Bürokratie, die durch die Entgelttransparenz-Richtlinie auf die Betriebe zuzukommen droht, sind dabei jedoch wenig hilfreich.
