Arbeitszeiterfassung
Sozialpolitik

Gesetzentwurf zum Arbeitszeitrecht: Arbeitszeiterfassung für alle, wöchentliche Höchstarbeitszeit nur per Tarifvertrag?

SP 19/2026

Aus dem Bundesarbeitsministerium ist ein Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitszeitrechts bekannt geworden. Die angekündigte Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit soll nur durch Tarifvertrag erfolgen können. Gleichzeitig soll eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung geregelt werden.

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Sabine Dresbach
Syndikusrechtsanwältin
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Referent Sozialpolitik/Recht