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Nachhaltigkeitsberichterstattung

Anwendungszeitpunkte der EU-Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CS3D) werden verschoben

TF 07/2025 + SP 12/2025

Für den Großteil der CSRD-berichtspflichtigen Unternehmen setzt die Berichtspflicht erst zwei Jahre später ein als ursprünglich vorgesehen. Damit einher geht auch eine zweijährige Verschiebung der Pflicht zur Taxonomieberichterstattung. Die CS3D-Sorgfaltspflichten greifen für die Kategorie der größten Unternehmen ein Jahr später.

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Julia Rohmann
Referentin Umweltschutz/Arbeitssicherheit
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Sabine Dresbach
Syndikusrechtsanwältin
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Referent Sozialpolitik/Recht