Mutterschutz
Reform des Mutterschutzgesetzes verabschiedet
Am 30. März 2017 hat der Bundestag ein Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts mit einigen wichtigen Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf beschlossen.
Das nach langen Beratungen und Verhandlungen verabschiedete Gesetz greift damit zahlreiche kritische Hinweise des bvdm und anderer Arbeitgeberverbände auf. Insbesondere wurde davon Abstand genommen, eine zusätzliche Gefährdungsbeurteilung einzuführen. In Bezug auf Nachtarbeit, die in der Druckindustrie eine erhebliche Rolle spielt, sind ebenfalls deutliche Verbesserungen erzielt worden. Auch getaktete Arbeit soll unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich sein.
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Mutterschutzrecht modern und rechtssicher gestalten
Stellungnahme des Bundesverbandes Druck und Medien zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Mutterschutzrechts (12. September 2016)
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 28.06.2016