Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Zum
1. Oktober 2022 wurde der Mindestlohn außerplanmäßig auf 12 Euro pro Stunde angehoben.
Der bvdm hat im Februar 2022 zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro Stellung genommen und die damit verbundene staatliche Einmischung in die Arbeit der Mindestlohnkommission deutlich kritisiert.
Aus Sicht des bvdm sollte weiterhin die Mindestlohnkommission über den
Mindestlohn entscheiden und dabei vor politischer Einflussnahme geschützt werden.
In einer weiteren Stellungnahme hat der bvdm eine Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze gefordert, um sicherzustellen, dass bei Erhöhungen des
Mindestlohns nicht stets auch eine Anpassung der Arbeitszeit erfolgen muss. Dies hat der Gesetzgeber umgesetzt, nicht jedoch die geforderten Entlastungen von Bürokratie bei Arbeitszeiterfassung und Führung von Arbeitszeitkonten.
Zumindest konnte aber die zunächst geplante Verpflichtung zur elektronischen
Arbeitszeitaufzeichnung verhindert werden.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde. Dies hat der bvdm zum Anlass genommen, seinen Leitfaden zum Mindestlohn zu überarbeiten und den Mitgliedern der Verbände Druck und Medien kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Stellungnahme des Bundesverbandes Druck und Medien e. V. vom 7. Februar 2022
Mit einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll das Wahlversprechen der SPD, den Mindestlohn in diesem Jahr auf 12 € zu erhöhen, umgesetzt werden. Der Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm) stellt sich diesem Vorhaben entgegen, weil sich der Mindestlohn weiterhin an der Entwicklung der Tariflöhne orientieren müsse. Ferner fordert der bvdm gesetzliche Regelungen, um Minijobs weiterhin sinnvoll nutzen zu können und die aus dem Mindestlohngesetz resultierende Bürokratie zu reduzieren.
Anhebung des Mindestlohn auf 12 Euro
Stellungnahme des Bundesverbandes Druck und Medien e. V. vom 1. Februar 2022
Das Bundesarbeitsministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro ab Oktober 2022 vorgelegt.
Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns
Stellungnahme des Bundesverbandes Druck und Medien e. V. vom 13. Mai 2020
Am 26. Juni 2018 hat die Mindestlohnkommission überraschend entschieden, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten anzuheben: ab dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und ab dem 1. Januar 2020 nochmals auf 9,35 Euro pro Stunde. Abweichend vom vorgesehenen Verfahren werden durch die zusätzliche Erhöhung auch die Tarifabschlüsse des ersten Halbjahres 2018 berücksichtigt. Eine weitere Erhöhung des Mindestlohnes hätte nach 2019 eigentlich erst wieder 2021 angestanden.
Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns
Stellungnahme des Bundesverbandes Druck und Medien e. V. vom 2. März 2018
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2017 auf 8,84 € pro Stunde. Trotz der Tatsache, dass die Tariflöhne der Branche deutlich darüber liegen, hat das Mindestlohngesetz auch in der Druckindustrie erhebliche Auswirkungen. Vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen sind aus Sicht des bvdm folgende Änderungen an den gesetzlichen Regelungen zu fordern:
Wer vor Jahresfrist noch annahm, auf Grund des komfortablen Lohnniveaus in unserer Branche der Einführung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2015 gelassen entgegensehen zu können, dürfte inzwischen eines Besseren belehrt worden sein.
Das Mindestlohngesetz stellt die Unternehmen in Deutschland vor zahlreiche Umsetzungsprobleme, die der Gesetzgeber offenbar nicht berücksichtigt hat. Auch die Unternehmen der Druck- und Medienindustrie haben damit zu kämpfen. Insbesondere die im Gesetz enthaltene Auftraggeberhaftung hat zu großer Verunsicherung in den Betrieben geführt.
Zurzeit gelten in 22 der 28 EU-Mitgliedstaaten gesetzliche Mindestlöhne. Mit dem Mindestlohn i. H. v. 8,50 Euro pro Stunde gehört Deutschland zur Spitzengruppe.
Mit dem Mindestlohngesetz wird zum 1. Januar 2015 bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Zum Umgang mit dem Mindestlohn hat der bvdm für die Mitglieder der Verbände Druck und Medien einen Leitfaden erstellt, den diese kostenlos über ihre Verbandsgeschäftsstelle beziehen können.