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außerdem vor, dass Patienten auf Verlangen kostenlos eine gedruckte Packungsbeilage erhalten müssen (Print-on-demand-Lösung). Wie dies technisch umzusetzen ist, lässt die Richtlinie offen. Nach allgemeiner
einen Online-Shop, ein Kundenportal oder digitale Bestellformulare. Nicht betroffen sind: Web-to-Print-Angebote, bei denen Druckprodukte nach individuellen Vorgaben des Kunden (z. B. durch Upload eigener
fordert: Recht auf analoges Leben Der BVDM betont: Es geht nicht um ein „Entweder-oder“ zwischen Print und Digital, sondern um Wahlfreiheit. Der Gesetzgeber darf nicht einseitig auf digitale Lösungen setzen