infoKompakt Entwaldungsfreie Druckprodukte - Update Juli

EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)

Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten zielt darauf ab, die weltweite Entwaldung wirksam zu bekämpfen. Ab dem 30. Dezember 2025 dürfen bestimmte Rohstoffe sowie daraus hergestellte Erzeugnisse nur noch in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Auch Druckerzeugnisse auf Holzbasis fallen unter die Verordnung. Sie gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Jahresumsatz, allerdings gelten für KMU der nachgelagerten Lieferkette vereinfachte Sorgfaltspflichten.

Zentraler Bestandteil der Verordnung ist die Sorgfaltserklärung gegenüber dem EU-Informationssystem „Traces“. Darin müssen verpflichtete Unternehmen bestätigen, dass die Rohstoffe:

  • im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands stehen,
  • unter Wahrung grundlegender Menschenrechte produziert wurden und
  • entwaldungsfrei und waldschädigungsfrei sind.

Entlang der Lieferkette müssen die zum Nachweis der Einhaltung der EUDR notwendigen Informationen weitergegeben werden. Bis Ende des Jahres müssen daher alle Druckereien die Datenweitergabe mit ihren Lieferanten und Kunden klären.

Referenten

Dominik Haacke
Chief Commercial Officer, mediaprint solutions GmbH

Stephan Breywisch
Vertrieb und Beratung, Printplus AG

Dr. Ulrich Heindl
CEO GTS Global Traceability Solutions

Ansprechpartner

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Julia Rohmann
Referentin Umweltschutz/Arbeitssicherheit
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Sabine Dresbach
Syndikusrechtsanwältin
Referentin Sozialpolitik/Recht
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Elisabeth Falter
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