Anfang 2024 hatte der BVDM über den Entwurf der EU-Zahlungsverzugsverordnung informiert. Kern des Entwurfs aus 2023 ist eine feste Begrenzung der Zahlungsziele auf maximal 30 Tage, ergänzt durch strenge Vorgaben für Abnahme- und Prüfverfahren, automatische Verzugszinsen und die Einrichtung neuer Durchsetzungsbehörden. Eine detailliertere Beschreibung finden Sie im Rundschreiben aus 2024 in der Anlage. Der BVDM hatte diese starren Vorgaben kritisch bewertet, da sie die Vertragsfreiheit einschränken, zusätzliche Bürokratie verursachen und die vielfältigen Geschäftsmodelle der Druck- und Medienbranche nicht ausreichend berücksichtigen. Auch der Bundesrat hatte sich 2023 gegen die Regelungen in dieser Form ausgesprochen. Aktueller Stand: Konsultation soll Streit um Zahlungsverzugsverordnung lösen Das Vorhaben befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren. Der Verordnungsvorschlag ist im Rat der Europäischen Union auf sehr starken Widerstand gestoßen; eine Reihe von Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, hat die Kommission aufgefordert, den Vorschlag zurückzunehmen. Grund dafür ist, dass der Vorschlag eine Abkehr von wesentlichen Prinzipien des Zivil- und Vertragsrechts bedeuten würde, z. B. der Aushandelbarkeit von Zahlungsfristen. Zudem ist die geplante Schaffung von neuen Behörden zur Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen kritisiert worden. Das Europäische Parlament hat in seinem Entwurf u. a. für den Buchsektor Zahlungsfristen von bis zu 120 Tagen vorgeschlagen. Die Europäische Kommission möchte nun im Rahmen einer Konsultation eine Entscheidungsgrundlage schaffen: Soll die Verordnung gestoppt, verändert oder unverändert weitergeführt werden? Was würde die Zahlungsverzugsverordnung für die Druck- und Medienbranche bedeuten? Die möglichen Auswirkungen der geplanten neuen Regelungen auf die Druck- und Medienbranche sind unterschiedlich: Einige Unternehmen leiden derzeit unter sehr langen Zahlungsfristen seitens ihrer Kunden und könnten von einer kürzeren Obergrenze profitieren. Andere wiederum benötigen selbst im Verhältnis zu ihren Lieferanten längere Zahlungsziele, um ihre Aufträge wirtschaftlich abwickeln zu können und sehen in einer starren 30-Tage-Vorgabe eine Einschränkung ihrer Flexibilität. Die Interessen und Bedürfnisse sind vielfältig – daher ist es wichtig, dass sich Unternehmen mit ihren Erfahrungen in die Konsultation einbringen. Beteiligen Sie sich jetzt bis zum 25. September 2025 an der Konsultation Die Konsultation der EU-Kommission richtet sich insbesondere an Unternehmen mit bis zu 749 Beschäftigten. Mit der neuen Konsultation möchte die Kommission nochmals die Vorstellungen der Wirtschaft ergründen. Ziel der Umfrage ist es, Einschätzungen zu politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug sowie zu einer möglichen festen Obergrenze für Zahlungsfristen zu sammeln. Die Ergebnisse werden die weiteren Verhandlungen über den Gesetzesvorschlag beeinflussen. Bis zum 25. September 2025 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Position und Ihre Erfahrungen einzubringen. Die Teilnahme erfolgt online und dauert nur wenige Minuten. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zur Befragung, die Teilnahme in deutscher Sprache ist möglich: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/SME-Panel-late-payment-2025-GROW-A2. Nutzen Sie die Chance, Ihre betrieblichen Erfahrungen einzubringen – sei es zu den Problemen durch überlange Zahlungsziele oder zu den Vorteilen flexibler Vereinbarungen.