Datenschutz – Umsetzung in der betrieblichen Praxis: bvdm veröffentlicht Checklisten

Bereits jetzt sollten Unternehmen der Druck- und Medienindustrie ihre Geschäftsvorgänge an die ab dem 25. Mai 2018 geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen anpassen. Im Falle der Nichtbeachtung drohen drastische Bußgelder und zivilrechtliche Schadensersatzklagen. Der bvdm hat gemeinsam mit den Landesverbänden und Unterstützung der Agor AG zwei praxisorientierte Checklisten zum Datenschutz mit umfangreichen Erläuterungen und einem umfassenden Glossar erarbeitet, die Mitgliedsunternehmen bei ihren Landesverbänden kostenlos erhalten.
Die Datenschutzreform ist für Unternehmen eine neue Herausforderung, der es sich zu stellen gilt. Die Checklisten sind eine wertvolle Unterstützung für Unternehmen, um ihren Handlungsbedarf im Sinne der neuen Datenschutzanforderungen zu identifizieren und die richtigen Schritte zur Umsetzung der Vorgaben vorzunehmen. Mit Hilfe der Erläuterungen zu den Checklisten sollte es jedem datenverarbeitenden Mitarbeiter im Unternehmen auch ohne tiefere datenschutzrechtliche Vorkenntnisse möglich sein, die Fragen in den Checklisten beantworten zu können.. Die ausgefüllten und abgespeicherten Checklisten verringern zudem den Arbeitsaufwand des Datenschutzmanagements und des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen.