Allgemeine Informationen
Bildungsstatistik 2021/2022 | Ausbildungsvergütungen | Checkliste Ausbildung | Ausbildungspläne | Leitfäden | Verbundausbildung | Geflüchtete | Sprachniveau
Ausbildungsvergütungen
Die Ausbildungsvergütungen sind in den Tarifverträgen der Druckindustrie festgelegt. Ab 1. Mai 2022 erhalten Auszubildende die nachfolgenden Vergütungen pro Monat in den aufgeführten Ausbildungsjahren.
1. Ausbildungsjahr | 1.008,46 Euro/Monat |
2. Ausbildungsjahr | 1.059,59 Euro/Monat |
3. Ausbildungsjahr | 1.110,72 Euro/Monat |
nach 3. Ausbildungsjahr | 1.161,85 Euro/Monat |
Die Bezahlung für Mitarbeiter der Druckindustrie richtet sich nach dem Lohnabkommen, das zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Bundesverband Druck und Medien abgeschlossen wird. Die Lohnhöhe selbst ist abhängig davon, welcher Lohngruppe man zugeordnet wird. Für Facharbeiter im 2. Gehilfenjahr gilt zum Beispiel die Lohngruppe V.
Weitere Auskünfte für Mitgliedsbetriebe der Verbände erteilen die Druck- und Medienverbände.
Checkliste Ausbildung
Checkliste zur Berufsausbildung
Interaktive Checkliste mit den wichtigsten Hinweisen für den Abschluss und die Kontrolle des Ausbildungsvertrags. PDF-Datei, DIN A4, jeweils neueste Auflage.
Ausbildungspläne der Druck- und Medienberufe
Interaktive Ausbildungspläne der Druck- und Medienberufe
Bildungsadressen Druck und Medien
Leitfäden
Leitfaden für Praktika
Gemeinsam mit dem Bundesarbeits- und dem Bundesbildungsministerium haben BDA, DIHK und ZDH sowie der Bundesverband der Freien Berufe den Leitfaden für Praktika erstellt. Der Leitfaden wendet sich sowohl an Unternehmen als auch an Praktikanten. Er enthält eine umfassende, den verschiedenen Formen von Praktika Rechnung tragende Darstellung der maßgeblichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.
Leitfaden für Auslandsaufenthalte
Der Leitfaden richtet sich insbesondere an Betriebe, die ihren Mitarbeitern einen Auslandsaufenthalt ermöglichen möchten, bislang aber keine Erfahrung damit haben.
Verbundausbildung
Betriebe, die noch keine Ausbildungserfahrung haben, sehr spezialisiert sind, keinen eigenen Ausbilder beschäftigen oder nicht alle Ausbildungsinhalte im Hause abdecken, können sich mit anderen Betrieben zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Das Berufsbildungsgesetz sieht diese Möglichkeit vor. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat dazu eine Handreichung für Betriebe herausgegeben.
Materialien zur Verbundausbildung
Geflüchtete
Zur Integration von Geflüchteten gibt es eine gemeinsame Seite der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (BDA, BDI, ZDH) und der Bundesagentur für Arbeit (BA): www.erfolgreich-integrieren.de. Sie unterstützt mit zahlreichen konkreten und praktischen Angeboten Arbeitgeber und Unternehmen bei der Integration von Geflüchteten.
Sprachniveau
In vielen Bewerbungen beziehen sich die Angabe des Sprachniveaus auf die Einteilung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die Einteilung erfolgt in die Stufen A (Anfänger), B (Fortgeschrittene) und C (sehr gute Sprachkenntnisse), die jeweils in zwei Niveaus unterteilt sind.
Damit die Auszubildenden dem Berufsschulunterricht folgen können, empfiehlt der bvdm ein Sprachniveau von mindestens B1.
In der nachfolgenden Tabelle sind die einzelnen Niveaus kurz beschrieben:
Niveau | Bedeutung |
---|---|
A1 | Die Person kann alltägliche, vertraute Ausdrücke sowie ganz einfache Sätze verstehen und verwenden. Hierzu gehören beispielsweise die Frage und Beantwortung nach dem Wohnort. |
A2 | Die Person ist in der Lage, Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke zu verstehen, die mit den wesentlichen Bereichen des unmittelbaren Alltags zu tun haben. Hierzu gehört beispielsweise die Beschreibung des eigenen Arbeitsplatzes beziehungsweise der Ausbildung. |
B1 | Die Person versteht die wichtigsten Inhalte bei Verwendung einer klaren Standardsprache, wenn es um vertraute Dinge bei der Arbeit, Schule oder Freizeit geht. So kann sich die Person in einfacher Form und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern, beispielsweise darüber welche Ziele der Mensch verfolgt. |
B2 | Die Person kann die wichtigsten Inhalte komplexer Texte verstehen und versteht im eigenen Spezialgebiet, beispielsweise in der Berufsschule, auch Fachdiskussionen. Die Person ist in der Lage sich so spontan und fließend zu verständigen, dass ein Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. |
C1 | Die Person versteht ein breites Spektrum an anspruchsvollen, längeren Texte und kann auch implizite Bedeutungen wahrnehmen, die nicht offen ausgedrückt werden. Zudem ist die Person in der Lage spontan und fließend – beispielsweise am Arbeitsplatz - zu sprechen und sich über komplexe Themen zu äußern. |
C2 | Die Person kann praktisch alles, was sie liest und hört ohne Mühe verstehen. Sie kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken. |
Weiterführende Informationen findet man unter https://www.kofa.de/handlungsempfehlungen/fachkraefte-qualifizieren/berufsbezogene-sprachfoerderung