Kurzarbeit

Die pandemiebedingt eingeführten Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld wurden in mehreren Schritten bis Ende Juni 2023 verlängert. Kurzarbeit war seit Beginn der Corona-Krise ein wichtiges Mittel auch für Betriebe der Druck- und Medienindustrie, um Fachkräfte halten zu können. Die aktuelle wirtschaftliche Lage und die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zur Kurzarbeit rechtfertigen aktuell eine Beibehaltung der Sonderregelungen nicht.  

Der bvdm setzt sich jedoch dafür ein, die gesetzlichen Grundlagen für Sonderregelungen zu verstetigen sowie Vorbereitungen zu treffen, um auf mögliche Verschärfungen der wegen des Ukraine-Krieges andauernden Krisensituation adäquat reagieren zu können.

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Sabine Dresbach
Syndikusrechtsanwältin
Referentin Sozialpolitik/Recht
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Mathias Stanke
Referent Sozialpolitik/Recht