Im Jahr 2019 hat die Europäische Union die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verabschiedet. Diese „Whistleblowing-Richtlinie“ hätte eigentlich bis zum 17. Dezember 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Das hierzu geplante Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist bisher jedoch noch nicht zustande gekommen. Deutschland unterliegt bereits einem Vertragsverletzungsverfahren, weil es die EU-Richtlinie nicht fristgemäß umgesetzt hat. Am 30. März 2023 stimmt der Bundestag über zwei neue Gesetzentwürfe zum Hinweisgeberschutz ab.
Nachdem das bereits vom Bundestag beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesrat gescheitert ist, unternehmen die Koalitionsfraktionen einen zweiten Anlauf. Sie haben das Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten, von denen nach ihrer Auffassung nur einer im Bundesrat zustimmungspflichtig ist.
Der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern nicht zugestimmt. Das Gesetz wird nun voraussichtlich in den Vermittlungsausschuss gehen.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern beschlossen. Das Gesetz soll Mitte September verabschiedet werden und könnte im Dezember 2022 in Kraft treten.
Nach einem Gesetzentwurf des Justizministeriums sollen Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld Rechtsverstöße melden oder offenlegen, künftig stärker vor Repressalien geschützt werden. Unternehmen ab 50 Beschäftigten sollen interne Meldestellen für Verstöße einrichten.