TA Luft tritt in Kraft
Berlin, 06.10.2021. Die neue Verwaltungsvorschrift Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist am 14. September 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft. Die TA Luft ist ein zentrales Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie richtet sich an die Genehmigungsbehörden für industrielle Anlagen. Teile der TA Luft sind auch bei nicht genehmigungsbedürftigen („kleinen“) Anlagen heranzuziehen.
Die Neufassung der TA Luft wurde am 14. September 2021 im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft. Mit der Novelle wurden mehrere Regelungen aus dem EU-Recht in nationales Recht umgesetzt. Dies betrifft zahlreiche Vorsorgeanforderungen, die in Durchführungsbeschlüssen der Europäischen Kommission zu Schlussfolgerungen über die Besten Verfügbaren Techniken (BVT-Schlussfolgerungen) auf der Grundlage der Industrie-Emissionsrichtlinie (Richtlinie 2010/75/EU) enthalten sind. Daneben wurden in die neue Fassung auch neue allgemeine Regelungen zu Emissionen an Bioaerosolen und Geruchsstoffen aufgenommen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Landesverband. (bvdm)