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Steuerliche Forschungsförderung nutzen

Berlin, 31.05.2022. Seit Januar 2020 erhalten einkommen- bzw. körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen für ihre Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen eine steuerliche Forschungszulage. Dadurch sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen zu FuE-Aktivitäten angeregt werden. Doch viele davon kennen das Förderinstrument noch gar nicht.

Dabei ist die Forschungszulage nach dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG) für den Mittelstand durchaus attraktiv, da sie im Vergleich zu Programmen für die Projektförderung (z.B. ZIM) niedrigere Anforderungen an die Innovationshöhe stellt. Außerdem besteht im Unterschied zur Projektförderung ein Rechtsanspruch auf die steuerliche Forschungszulage, sofern die Voraussetzungen der Förderfähigkeit erfüllt sind.

Weitere Informationen erhalten Sie bei ihrem Landesverband. (bvdm)

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