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SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung soll zum 2. Februar 2023 enden

Berlin, 20.01.2023. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, die
Corona-Arbeitsschutzverordnung, die am 7. April 2023 auslaufen sollte, bereits zum 2. Februar 2023 aufzuheben.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die Vorgaben zum Schutz vor einer Ansteckung mit Corona am Arbeitsplatz bereits zum 2. Februar 2023 – und damit zwei Monate früher als geplant – aufheben. Das geht aus einem Referentenentwurf des Ministeriums für eine Aufhebungsverordnung hervor, der am Donnerstag bekannt wurde.

Damit wird es ab Anfang Februar 2023 keine branchenübergreifenden Regelungen zum Infektionsschutz in Betrieben mehr geben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei ihrem Landesverband. (bvdm)

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