Novellierung des Klimaschutzgesetzes und neuer „Klimapakt Deutschland“
Berlin, 01.06.2021. Das Bundeskabinett hat am 12. Mai 2021 den Entwurf der Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen und damit auf den Gesetzgebungsweg gebracht. Zusätzlich wurde ein Kabinettbeschluss für einen „Klimapakt“ erwirkt, mit dem die neuen Zielstellungen des Klimaschutzgesetzes – zumindest in einem ersten Schritt – unterfüttert werden sollen.
Im Gesetzgebungsprozess hat sich nun der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 28. Mai 2021 mit den Plänen der Bundesregierung für Änderungen des Klimaschutzgesetz auseinandergesetzt und fordert Nachbesserungen. Somit gehen die intensiven Diskussionen um die Gesetzesnovelle weiter. Der bvdm hat die Klimaschutznovelle und den „Klimapakt Deutschland“ analysiert und bewertet.
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