Neue Regelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz
Berlin, 28.07.2022. Im Zuge der Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie wurde auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz zum 1. August 2022 neu gefasst. Die entsprechenden Musterarbeitsverträge, die der bvdm gemeinsam mit den Landesverbänden den Mitgliedsbetrieben zur Verfügung stellt, wurden an die neuen Vorgaben angepasst.
Das Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie tritt zum 1. August 2022 in Kraft.
Durch das Gesetz kommt es u. a. zu Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Insbesondere sind Änderungen im Umgang mit befristeten Arbeitsverträgen, Arbeit auf Abruf und bei Wünschen von Arbeitnehmern nach Veränderung ihrer Arbeitszeit zu beachten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei ihrem Landesverband. (bvdm)