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Kurzarbeitergeld: Verlängerung der erleichterten Voraussetzungen bis Ende September 2022

Berlin, 16.06.2022. Ende Juni 2022 laufen die meisten coronabedingten Sonderregelungen zur Kurzarbeit sowie der erhöhte Satz des Kurzarbeitergeldes aus. Zumindest die Zugangserleichterungen sollen nun bis Ende September 2022 verlängert werden.

Auf Grund des Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetzes vom 23. März 2022 sind die geltenden Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld (KuG) bis Ende Juni 2022 befristet. Dazu zählt die Anrechnungsfreiheit von Entgelt aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs, der erhöhte Satz des KuG ab dem vierten beziehungsweise siebten Bezugsmonat sowie die Ausweitung der maximalen Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate.

Diese Regelungen werden nicht verlängert.

Weitere Informationen erhalten Sie bei ihrem Landesverband. (bvdm)

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