Informationen zur Beitragszahlung für vom Hochwasser betroffene Unternehmen
Berlin, 19.10.2021. Der GKV-Spitzenverband hat mitgeteilt, dass die bestehenden Möglichkeiten zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Unternehmen bis Ende 2021 verlängert werden. Ein aktualisierter Leitfaden der BDA informiert über wichtige Fragen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe.
Wie der GKV-Spitzenverband in einem aktuellen Rundschreiben informiert, sind die bestehenden Möglichkeiten des vereinfachten Stundungsverfahrens zur Unterstützung der von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Arbeitgeber und Mitglieder, die ihre Beiträge selbst zu zahlen haben, bis Ende 2021 verlängert worden.
Unter arbeitgeber.de/hochwasserkatastrophe/ stellt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) einen aktualisierten Leitfaden zu sozialversicherungsrechtlichen, steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe 2021 zur Verfügung.
Zusätzliche Informationen und Unterstützung erhalten Sie auch bei Ihrem
Landesverband.