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Hochwasser: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und aktualisierter Leitfaden der BDA

Berlin, 05.08.2021. Das Bundeskabinett hat eine befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Betriebe beschlossen, deren Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf das Hochwasser im Juli 2021 zurückzuführen ist. Die BDA hat ihren Leitfaden zur Hochwasserkatastrophe aktualisiert.

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom 4. August 2021 einen
Gesetzentwurf zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beschlossen. Das Vorhaben ist eine unterstützende Maßnahme für Betriebe, die durch die Starkregenfälle und Hochwasser im Juli 2021 gegenwärtig als zahlungsunfähig oder überschuldet im Sinne des Insolvenzrechts gelten und dementsprechend verpflichtet sind, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Des Weiteren hat die BDA ihren angesichts der Hochwasserkatastrophe herausgegebenen Leitfaden aktualisiert, diesen finden Sie hier.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem Landesverband.

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