Erste Änderungen des Verpackungsgesetzes treten in Kraft
Berlin, 02.07.2021. Die ersten Regelungen der Novelle des Verpackungsgesetzes treten zum 3. Juli 2021 in Kraft. Aus der Neuregelung ergeben sich neben einer Ausweitung der Registrierungspflicht z. B. auch Änderungen bei Transport-, Service- und Einwegverpackungen sowie den Prüfpflichten von verpackten Waren.
Nachdem Bundestag und darauf folgend auch der Bundesrat die Novelle des Verpackungsgesetzes („Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen“) beschlossen haben, kann das Gesetz weitgehend zum 3. Juli 2021 in Kraft treten. Für einzelne Regelungen wurden Übergangsfristen und spätere Zeitpunkte für das Inkrafttreten festgelegt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Landesverband.