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Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro – Referentenentwurf

Berlin, 25.01.2022. Das Bundesarbeitsministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro ab Oktober 2022 vorgelegt.

Nach dem vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn“ (MiLoEG) soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöht werden. Im Anschluss soll die Mindestlohnkommission zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 über die weitere Anpassung der Höhe des Mindestlohns beschließen.

Die in § 1 der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLoDokV)
geregelten Entgeltgrenzen, bis zu der die Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz gelten, sollen entsprechend der jeweils geltenden Mindestlohnhöhe dynamisiert werden.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem Landesverband. (bvdm)

 

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