Berlin, 24.08.2022.
Corona-Wirtschaftshilfen: Fristverlängerung bei Einreichung der Schlussabrechnung
Berlin, 24.08.2022, Aufgrund der zahlreichen Inanspruchnahmen der Corona-Hilfsprogramme entstehen bei den zuständigen Bewilligungsstellen und Prüfern hohe Arbeitsbelastungen. Bund und Länder haben sich daher auf eine Fristverlängerung bei der Einreichung der Schlussabrechnung für Corona-Überbrückungsprogramme bis zum 30. Juni 2023 geeinigt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei ihrem Landesverband. (bvdm)