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Corona: Neues Schutzkonzept mit IfSG-Neuregelung ab Oktober 2022

Berlin, 05.08.2022. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) haben einen Vorschlag zur Neufassung der Rechtsgrundlagen für Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie ab Oktober 2022 erarbeitet.

BMJ und BMG haben am 3. August 2022 Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz angekündigt. Der Entwurf sieht vor, dass die §§ 28a, 28b IfSG, die am
23. September 2022 auslaufen, bis zum 30. September verlängert werden und zum 1. Oktober eine Neufassung in Kraft tritt. Die Neuregelung soll im August vom Bundeskabinett beschlossen und dann in das laufende Verfahren zum „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ eingebracht werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei ihrem Landesverband. (bvdm)

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