bvdm veranstaltet infoKompakt zur „Novelle des Verpackungsgesetzes“
Berlin, 02.06.2021. Der bvdm führt für die Mitglieder der Verbände Druck und Medien eine Informationsveranstaltung zu den Änderungen des Verpackungsgesetzes durch. Referent ist der Generalsekretär der Zentralen Stelle Verpackungsregister, der die Änderungen z.B. bei den Transport- und Einwegverpackungen, den Prüfpflichten von verpackten Waren sowie bei der Ausweitung der Registrierungspflicht erläutern wird.
Der bvdm lädt die Mitglieder der Verbände Druck und Medien zu einem infoKompakt zur „Novelle des Verpackungsgesetzes“ am 24. Juni 2021
von 11 -12 Uhr ein. In der etwa einstündigen Veranstaltung wird Dr. Alexander Dröge, Generalsekretär bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister die Neuerungen erläutern, die sich aus der Novelle ergeben.
Die Anmeldung zum infoKompakt: „Novelle des Verpackungsgesetzes“
erfolgt unter folgendem Link: www.bvdm-online.de/presse/veranstaltungen-und-termine/infokompakt/novelle-verpackung/
Zum Hintergrund: Zuletzt mit Nummernrundschreiben SP40/2021, T+F31/2021 haben wir über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Novelle des Verpackungsgesetzes informiert. Am 28. Mai 2021 hat auch der Bundesrat die vom Bundestag beschlossene Novelle gebilligt. Sie setzt zwei EU-Richtlinien (Gesetzesentwurf zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen) in deutsches Recht um und soll den Vollzug des seit 2019 geltenden deutschen Verpackungsgesetzes in der Praxis verbessern, beinhaltet aber auch eine entscheidende Neuerung: Es werden neue erweiterte Registrierungspflichten für alle Unternehmen eingeführt, die nicht-lizenzpflichtige Transportverpackungen in Verkehr bringen. Die Novelle soll im Wesentlichen am 3. Juli 2021 in Kraft treten; einige Regelungen erst zum 1. Januar 2022. (bvdm)