BMF-Anwendungserlass: Steuerliche Hilfsmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg
Berlin, 18.03.2022. Am 17. März hat das Bundesfinanzministerium ein Anwendungsschreiben über steuerliche Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung der vom Ukrainekrieg Geschädigten veröffentlicht. Diese beziehen sich u. a. auf lohnsteuerliche, umsatzsteuerliche und schenkungssteuerliche Erleichterungen in Zusammenhang mit Hilfen und Unterstützungsleistungen für Kriegsflüchtlinge. Diese Billigkeitsregelungen und sonstigen Maßnahmen gelten für den Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022.
Weitere Informationen erhalten Sie bei ihrem Landesverband. (bvdm)